Der Interne Revisor hat die Prüfungsobjekte kritisch zu untersuchen und über festgestellte Mängel einen klaren, sachbezogenen und objektiven Bericht zu erstatten. Er wird diesen Anforderungen nur dann gerecht werden können, wenn er in seiner Entscheidung über Form und insbesondere Inhalt des Prüfberichtes in jeder Hinsicht frei ist. Sofern er sich dagegen in seinem Entscheidungsspielraum bewusst oder unbewusst durch sachfremde Zwänge eingeengt sieht, ist die Gefahr eines subjektiv gestalteten oder unzutreffenden Prüfberichtes sehr groß.
Um diese notwendige Freiheit für die Arbeit des Revisors auch im Krankenhaus zu gewährleisten, muss er unabhängig von übergeordneten Instanzen tätig werden können, und er muss gegenüber den zu prüfenden Bereichen, insbesondere gegenüber den dort beschäftigten Personen, und gegenüber allen Personen seines Unternehmens unbefangen sein. Die Unabhängigkeit wird gewährleistet durch eine objektive und ungehinderte Aufgabenerfüllung.
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