Ziel des Gesetzgebers bei der Einführung des Enforcement in Deutschland im Rahmen des Bilanzkontrollgesetzes war, das Vertrauen in die Richtigkeit und Glaubwürdigkeit der externen Rechnungslegung der kapitalmarktorientierten Unternehmen wiederherzustellen und so den deutschen Kapitalmarkt zu stärken. Das Enforcement-System in Deutschland ist zweistufig ausgestaltet, mit der privatrechtlich organisierten Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) auf der 1. Stufe und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf der 2. Stufe.
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