Der deutsche Gesetzgeber hat mit seiner Regelung zur Verarbeitung von Beschäftigtendaten in § 26 BDSG-neu von der Öffnungsklausel der DSGVO Gebrauch gemacht. Diese Neuregelung fällt in eine Zeit, in der die Bedeutung des Beschäftigtendatenschutzes aufgrund zunehmender Digitalisierung und eingriffsintensiverer Möglichkeiten der Datenverarbeitung erheblich steigt. Vor diesem Hintergrund möchte der vorliegende Beitrag einen Überblick über die zukünftigen Erlaubnistatbestände in diesem Bereich geben und Veränderungen zur bis zum 24.05.2018 gültigen Rechtslage aufzeigen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2018.03.16 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-05-11 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: