In einem Rechtsgebiet, in dem viele nach einer real existierenden „informationellen Selbstbestimmung“ streben und auf die wahrhaft „informierte Einwilligung“ hoffen, dort muss es in hohem Maße auf Kenntnis und Erkenntnis der Handelnden ankommen. Diese Menschen nennen wir in deutscher Datenschutztradition ziemlich defensiv „Betroffene“. Wenn wir sie, wie im europäischen Jargon, zielorientierter „Datensubjekte“ nennen, dann wird noch klarer, dass deren möglichst souveränes Entscheiden in Bezug auf die sie betreffenden Daten nicht möglich ist ohne eine gewisse Data Literacy. Aber wie stellen wir sie her, diese Datenbildung? Kommen wir mit einem klassischen Anspruch nach „Belesenheit“ im Datenzeitalter wirklich weiter?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2024.01.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-01-10 |
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