Ist es in einem Unternehmen zu einer Steuerverkürzung gekommen, ist sorgfältig abzuwägen, welche Handlungsmöglichkeiten oder gar Pflichten für das Unternehmen selbst und weitere an dem Sachverhalt Beteiligte bestehen. Eine pauschale Anzeigepflicht, wie diese in § 138 StGB für bestimmte Straftaten außerhalb des Steuerstrafrechts normiert ist, gibt es nicht. Bei internationalen Sachverhalten ist jedoch zu beachten, ob sich eine gesetzliche Anzeigepflicht aus den Rechtsordnungen der anderen Länder ergibt.
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