Das Einkommensteuerrecht kennt kein besonderes Regime für die Besteuerung von Vorstandsmitgliedern. Die Besteuerung folgt den allgemeinen einkommensteuerlichen Vorgaben für die Besteuerung natürlicher Personen unter besonderer Berücksichtigung der dienstvertraglichen Pflichten des Vorstands und seiner Organstellung in der Aktiengesellschaft.
Wesentliche einkommensteuerliche Weichenstellung für die Besteuerung des Vorstands ist die Qualifikation der Vorstandseinkünfte als Einkünfte aus selbständiger (§ 18 EStG) oder nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG). Je nach Einordnung folgt die Besteuerung systematisch der Besteuerung von selbstständigen Unternehmern oder von Arbeitnehmern.
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