Compliance ist ein Terminus des Rechts geworden. Entsprechend seinem Wortsinn wird darunter die Einhaltung von Normen verstanden. Diese Beschreibung erweist sich aber im Kern als Zirkelschluss, gehört doch die Befolgung von
Normen zu ihrem Wesen. Der Begriff beschreibt zum einen die Normkonformität an sich, im Bereich von Organisationen umfasst er darüberhinausgehend – und darin besteht seine eigentliche Bedeutung – Vorkehrungen, die diese Normkonformität sicherstellen sollen.
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