Der europäische Normgeber hat mit der am 20. Mai 2024 in Kraft getretenen Umweltrichtlinie (EU) 2024/1203 eine Ausweitung und Verschärfung der Regelungen zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt vorgegeben. Diese Vorgaben sind von den Mitgliedstaaten bis zum 21. Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 17.10.2025 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechts vorgelegt, 219 welcher der Umsetzung der Mindestvorschriften des europäischen Normgebers für die Definition von Umweltstraftaten und für die Verhängung von Strafen zum Schutz der Umwelt dienen soll.
| Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
| ISSN: | 2193-9950 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-12-23 |
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