Der gegenwärtige IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“ (employee benefits) hat sich aus zwei Vorgängerstandards entwickelt. Während in den älteren Fassungen die betriebliche Altersversorgung den inhaltlichen Schwerpunkt bildete, umfasst der Regelungsinhalt von IAS 19 in seiner derzeitigen Fassung Leistungen aller Art an Arbeitnehmer.
Zu den Leistungen an Arbeitnehmer zählen dabei folgende Bereiche (IAS 19.4):
– Kurzfristige Leistungen, z.B. Löhne und Gehälter;
– Langfristige Leistungen, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig werden. Hierzu zählen z.B. alle Arten der betrieblichen Altersversorgung;
– Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer wie z.B. Jubiläumszahlungen, Versorgungsleistungen bei Erwerbsunfähigkeit;
– Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Den inhaltlichen Schwerpunkt des IAS 19 bildet nach wie vor die Behandlung von Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung.
Seiten 439 - 473
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.