An Hochschulen wird nicht nur die Prüfungsdurchführung, sondern auch die Prüfungsaufsicht digitalisiert. Beim sog. Online-Proctoring werden Nutzungs- und Verhaltensdaten der Studierenden verarbeitet. Der Beitrag zeigt auf, dass weder im geltenden Recht die DSGVO noch de lege ferenda der am 21. April 2021 veröffentlichte EU‐Entwurf einer KI-Verordnung einer solchen automatisierten Prüfungsaufsicht grundsätzlich entgegenstehen. Das Recht macht allerdings eine Reihe von Vorgaben, die beim Online-Proctoring zu beachten sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2022.01.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2021-12-30 |
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