Schon seit Langem stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Gesamtrechtsnachfolger einer juristischen Person oder einer Personenvereinigung mit einer Geldbuße belegt werden kann, wenn die begangene Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Betrieb des Rechtsvorgängers, also des aufgelösten oder verschmolzenen Unternehmens, begangen wurde. Diese Diskussion findet vor allem im Kartellrecht statt – einem Deliktsbereich, in dem die Verbandsgeldbuße besonders häufig angewendet wird, während sie in anderen Bereichen erst in jüngerer Zeit zu Popularität gelangt. Bewegung in die Diskussion haben zuletzt Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs gebracht.
Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-10-29 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: