Das Sarbanes Oxley Gesetz von 2002 sieht u. a. vor, eine nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Instanz zur Überwachung des Abschlussprüfers zu schaffen. Ziel ist, die Anleger zu schützen und das Anlegerinteresse in der Erstellung von aussagekräftigen, akkuraten und unabhängigen Prüfungsberichten zu fördern.
Vorausgegangen waren diverse Bilanzbetrügereien. Sie wurden 2001 beginnend mit Enron aufgedeckt und haben bis heute noch kein Ende gefunden (Parmelat). Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Stabilität und Fairness wurde schwer erschüttert. Erschüttert auch deshalb, weil grundlegende Kontrollmaßnahmen zum Schutz von Aktionären, Pensionskassen und Angestellten nicht gegriffen haben.
Beteiligt an den Fälschungen waren neben den Mitgliedern des „Board of Directors“, den Vorständen ebenfalls Abschlussprüfer. Der US Kongress hatte vor allem Bedenken wegen Mängeln im internen Kontrollsystem. Er verlangte daher, dass nicht nur das Management einer Firma bestätigt, dass das Interne Kontrollsystem richtig gestaltet ist und auch entsprechend funktioniert, sondern auch, dass der Abschlussprüfer diese Bestätigung des Managements absegnet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2004.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-08-01 |
Seiten 174 - 175
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