Die wachsende Divergenz zwischen regulatorischer Kapitalunterlegung und bankinternen Risikobetrachtungen, die gleichermaßen von Aufsichtsbehörden wie Banken beklagt wurde, war Auslöser für die Entwicklung von Basel II im Jahre 1999. Nach mehreren Konsultationsphasen zwischen den Aufsichtsbehörden untereinander wie auch mit den Kreditinstituten, Bankenverbänden und weiteren Institutionen wurde schließlich im Juni 2004 das Baseler Rahmenwerk zur Überarbeitung der internationalen Eigenkapitalempfehlungen für Kreditinstitute verabschiedet. Dieser mehrjährige Diskussionsprozess spiegelt die Auswirkungen wider, die weit über das Bankensystem hinaus gehen. Das Baseler Rahmenwerk zielt vor allem auf große, international tätige Kreditinstitute ab. Auf europäischer Ebene werden zudem gegenwärtig analoge Richtlinien ausgearbeitet, die in nationales Recht zu überführen sind und somit von allen Instituten in Deutschland einzuhalten sein werden. Nachfolgend umfasst die Bezeichnung „Basel II“ sowohl das Baseler Rahmenwerk als auch die EU- bzw. nationale Umsetzung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2005.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-08-01 |
Seiten 154 - 163
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