Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) trat am 01. 11. 2008 in Kraft. Diese Reform des GmbH-Rechts stellt die größte in den letzten drei Jahrzehnten dar. Die wesentlichen Grundpfeiler der Reform lagen dabei in dem Bereich Modernisierung und Vereinfachung der GmbH-Vorschriften:
– die Einführung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ohne gesetzlich vorgeschriebenem Mindeststammkapital
– leichtere Stückelung von Geschäftsanteilen durch freie Bestimmbarkeit der Stammeinlagenhöhe
– leichtere Übertragbarkeit von Geschäftsanteilen
– Erleichterung des Gründungsvorganges durch gesetzliche Musterprotokolle
– Erhöhung der Attraktivität der GmbH durch Deregulierung des Eigenkapitalersatzrechts und die Sicherung der Möglichkeit des „Cash-Pooling“
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