Nach IAS 12 besteht für latente Steuern auf temporäre Differenzen eine Ansatzpflicht (IAS 12.15 und IAS 12.24), wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und keine ausdrücklichen Ansatzverbote greifen.
Unter temporären Differenzen sind gemäß IAS 12.5 die Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert eines Vermögenswertes oder einer Schuld in der IFRSBilanz und seinem Steuerwert zu verstehen, die zukünftig das zu versteuernde Einkommen beeinflussen und damit steuerbe- oder -entlastend wirken. Neben dieser definitorischen Abgrenzung werden in IAS 12.5 zu versteuernde temporäre Differenzen (taxable temporary differences) von abzugsfähigen temporären Differenzen (deductible temporary differences) unterschieden.
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