Dem Konzept der Bilanzierung latenter Steuern nach IFRS liegt, wie eingangs bereits erwähnt, ein einfacher Grundgedanke zugrunde: So soll durch den Ansatz latenter Steuern, die künftige Steuerminderungsansprüche repräsentieren, und den Ansatz passiver latenter Steuern, bei denen es sich um Schulden in Form von künftig zu zahlenden Steuern handelt, die Vermögenslage zutreffend dargestellt werden. Neben einer zutreffenden Darstellung der Vermögenslage dient die Abgrenzung latenter Steuern einer periodengerechten Abgrenzung des Steueraufwands bzw. -ertrages.
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