Verfahrensregeln sind eine unverzichtbare Grundlage für faire Verfahren – auch im (österreichischen) Datenschutzrecht. Die DSGVO und das konkretisierende österreichische Datenschutzgesetz („DSG“) räumen der österreichischen Datenschutzbehörde („öDSB“) umfangreiche Befugnisse insbesondere zur Untersuchung, zur Abhilfe und zur Bestrafung ein. Beim Rechtsschutz durch die öDSB einerseits, aber auch zum Schutz der Beteiligten andererseits kommen – je nach Verfahrensart – unterschiedliche Verfahrensregeln zur Anwendung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2024.06.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-10-31 |
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