Arbeitsschutzgesetz
Jeder Arbeitgeber hat in seinem Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und darauf aufbauend Maßnahmen einzuleiten, um die Gefährdungen beherrschen zu können.
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Jeder Arbeitgeber hat in seinem Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und darauf aufbauend Maßnahmen einzuleiten, um die Gefährdungen beherrschen zu können.