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The Cookie-Monster in Austria

Das Cookie-Monster (dt. „Krümelmonster“, das große Monster mit blauem Fell und rollenden Augen) muss mit einem Sprung aus der Sesamstraße ins österreichische Datenschutzrecht und bis hin zum EuGH als Metapher herhalten: Das Cookie-Monster ist immer hungrig und fordert stets und völlig unabhängig vom aktuellen Gesprächsthema „Cookies!“. Es frisst dann meist die Dekoration der Bühnenbilder auf. Es droht nun, dass das „Datenschutz-Recht-Monster“ die (http-)Cookies und andere Werbe-Tracker und mit ihnen die milliarden-Euro-schwere Online-Werbe-Industrie auffrisst: Eines der wesentlichen rechtlichen Themen im Zusammenhang mit Online-Werbung ist die personalisierte – wenn auch nicht unbedingt personenbezogene – Ausspielung von Werbung insbesondere über Online-Werbe-Netzwerke, also das Re-Targeting über die Grenzen der eigenen Website hinaus. Dafür werden Tracking-Tools – meist unter Einsatz von Cookies – eingesetzt, mit deren Hilfe auf Basis des Verhaltens am Endgerät des Surfenden die Werbeausspielung gesteuert wird; z. B. wird aufgrund des Besuchs auf der Website eines Unternehmens dann auf einer Dritt-Website die Werbung genau dieses Unternehmens ausgespielt. Die „Personalisierung“ kann noch wesentlich ausgefeilter und im Extremfall auch personenbezogen vonstattengehen, etwa weil z. B. aufgrund eines Nutzer-Logins samt Verknüpfung mit den Tracking-Daten die tatsächlich nutzende natürliche Person bekannt ist.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2020.03.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2196-9817
Ausgabe / Jahr: 3 / 2020
Veröffentlicht: 2020-04-28