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Steuerhinterziehung  
10.08.2015

Steuersünder haben es künftig schwerer

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Steuern: Mehr Ehrlichkeit durch mehr Transparenz (Foto: jd-photodesign/Fotolia.com)
Für Steuersünder wird es eng: Ab 2017 tritt der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen in Kraft. Noch vor der Sommerpause hat die Bundesregierung durch Erlass zweier Gesetze den Weg dafür frei gemacht.
Nicht nur Griechenland hat ein Problem mit Steuersündern, sondern auch der Oberlehrer in Sachen Steuerehrlichkeit Deutschland. Es ist noch nicht allzu lange her, dass Steuerhinterziehung in Deutschlands von vielen Bundesbürgern ebenfalls als eine Art Kavaliersdelikt angesehen wurde. Bei vielen gehörte das Schweizer Nummernkonto zum guten Ton, ganz nach dem Motto: „Mein Haus, mein Auto, meine Jacht und mein Schweizer Nummernkonto“. Nicht zuletzt durch die Finanzkrise und den verstärkten Kampf gegen Steuerbetrug, Stichwort Ankauf von Steuer-CDs, schlägt das Pendel in Sachen Steuerehrlichkeit um – und zwar in die richtige Richtung. Immer mehr „reuige“ Steuersünder zeigen sich – mehr oder weniger freiwillig – selbst an. Als Seismograph kann hierfür die Zahl der Selbstanzeigen bei den Finanzämtern herangezogen werden.

Wie die Zeitung Welt am Sonntag berichtet, haben sich in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 10.512 Deutsche, die Schwarzgeld im Ausland hatten, beim Finanzamt angezeigt. Am Ende des Jahres könne die Zahl noch auf 20.000 steigen, so der Vorsitzende der Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler. Im Rekordjahr 2014 waren es rund 40.000 Selbstanzeigen. Die immer noch hohe Zahl der Selbstanzeigen verwundert. Erst zu Jahresbeginn wurden die Regeln für den Steuer-Ablasshandel mit dem Staat verschärft. Der nicht abreißende Strom von Anzeigen mache aber auch deutlich, so Eigenthaler, „wie groß das Problem mit Schwarzgeld im Ausland war und ist“. Die FAZ titelt hier zutreffend: „Die Steuersünder lassen nicht nach“. Nicht nur griechische Bürger müssen sich daher fragen, wie sie es mit der Steuermoral (ge-)halten (haben).

Bundesregierung zieht Daumenschrauben weiter an

Noch vor der Sommerpause hat das Bundeskabinett zwei Gesetzentwürfe beschlossen, mit denen der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen mit den anderen EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten ab 2017 in Kraft treten kann. Damit erhalten die Finanzbehörden ein weiteres wirksames Instrument gegen Steuerbetrug. Der Gesetzentwurf sieht zugleich eine entsprechende Anpassung des EU-Amtshilfegesetzes aufgrund der im Dezember 2014 ebenfalls erfolgten Übernahme des Gemeinsamen Meldestandards in die EU-Amtshilferichtlinie vor.

Regelung tritt 2017 in Kraft

Der automatische Informationsaustausch soll es Finanzbehörden ab 2017 erleichtern, Informationen über Konten aus dem Ausland zu erhalten. Steuerhinterzieher – so die Hoffnung von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble – haben es in Zukunft erheblich schwerer, Einkommensquellen vor dem Fiskus zu verbergen und sich auf Besteuerungshindernisse bei anonymen Vermögen zu verlassen. „Der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung räumen die EU-Finanzminister die höchste Priorität ein“, so Schäuble weiter.

Bundeszentralamt für Steuern soll Daten übermitteln

Für die Bundesrepublik Deutschland wird das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die maßgeblichen Daten von den deutschen Finanzinstituten erheben und zentral an die zuständigen Behörden der anderen Staaten senden. Dafür ist es erforderlich, dass die Finanzinstitute die entsprechenden Daten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zuvor dem BZSt elektronisch übermitteln. Diese Verpflichtung soll per Gesetz den Finanzinstituten übertragen werden. Umgekehrt wird das BZSt die Daten aus den anderen Staaten empfangen, die diese zu in Deutschland steuerlich ansässigen Personen von den jeweiligen Finanzinstituten erhalten haben und an die zuständigen Landesfinanzbehörden weiterleiten.

Datenschutzklausel gegen Missbrauch

Die Bundesregierung will sicherstellen, dass bei dem automatischen Informationsaustausch höchste Anforderungen an den Datenschutz eingehalten werden. Deutschland wird dazu eine besondere Datenschutzklausel bei der OECD hinterlegen. Diese soll gewährleisten, dass sämtliche Staaten, die zukünftig aufgrund des Übereinkommens mit Deutschland einen automatischen Informationsaustausch betreiben, den hohen deutschen Datenschutzstandard erfüllen müssen. Dabei legt Deutschland die Bedingungen fest, die von dem anderen Staat bei der Übermittlung von personen- und unternehmensbezogenen Daten zu beachten sind.

Hinweis: Am 4. August 2015 hat das BMF die Veröffentlichung des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes für den automatischen Informationsaustausch mit den USA bekanntgegeben. Grundlage für das entsprechende BMF-Schreiben vom 17. Juli 2015 (Az.: IV B 6 - S 1316/11/10052:124) ist das sog. FATCA-Abkommen vom 31. Mai 2013.