Grundsätze der Bilanzierung
Auch wenn ein verkürzter Abschluss aufgestellt wird, gelten bestimmte Anforderungen des IAS 1. Die entsprechend anzuwendenden Abschnitte für verkürzte Zwischenberichte, wie in IAS 1.3 dargestellt, befassen sich mit:
• Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes und Übereinstimmung mit den IFRS,
• Unternehmensfortführung,
• Konzept der Periodenabgrenzung,
• Darstellungsstetigkeit,
• Wesentlichkeit und Zusammenfassung von Posten,
• Saldierung von Posten und
• Vergleichsinformationen.
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