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Financial Intelligence Unit  
05.04.2018

Geldwäsche-Spezialeinheit überlastet

ESV-Redaktion COMPLIANCEdigital
Viele Verdachtsmeldungen bleiben bei der FIU unbearbeitet (Foto: Christian Stoll/Fotolia.com)
Die „Financial Intelligence Unit”, die Anti-Geldwäsche-Einheit des deutschen Zolls, ist die zentrale Anlaufstelle für Verdachtsfälle. Das Thüringer LKA stellt ihr allerdings kein gutes Zeugnis aus. Was sind die Gründe dafür?
Wie der MDR berichtet, kommt die Anti-Geldwäsche-Einheit, die seit Mitte 2017 unter dem Dach der Generalzolldirektion eingerichtet ist, bei der Bearbeitung von Verdachtsmeldungen der Banken nicht hinterher. Die „Financial Intelligence Unit” (FIU) wurde eingerichtet, um mit verstärkten Befugnissen als „Intelligence-Einrichtung” dazu beizutragen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mittels gezielter Analyse zu verhindern und die Strafverfolgungsbehörden zu entlasten.

Schnelles Handeln notwendig

Der Kampf gegen Geldwäsche ist ein Wettlauf gegen die Zeit, sagt Helga Jürgens, Thüringer Chefin vom Bund Deutscher Kriminalbeamter: „Die Transaktionen gehen relativ schnell und bei den Banken gibt es bestimmte Zeiten und Fristen, und wenn innerhalb von drei Tagen nicht reagiert wird, sind diese Gelder meist transferiert in andere Länder.” Die Polizei wisse dann nicht mehr, wo das Geld herkommt und wo es hingeht. Straftaten seien nicht mehr nachzuvollziehen, so Jürgens.

Aber nicht nur der Zeitdruck stellt die FIU vor Probleme, sondern auch die Masse an Meldungen. Jeden Tag leiten die Banken in Deutschland 350 Fälle möglicher Geldwäsche weiter. Die eigens dafür geschaffene Einheit des Zolls sollte den Landeskriminalämtern eigentlich unter die Arme greifen. Die Spezialisten sollten Verdachtsfälle filtern und die Ermittler in den Ländern entlasten.

Riesiger Stau unbearbeiteter Fälle

Laut internem LKA-Bericht sind bundesweit 30.000 Geldwäsche-Verdachtsfälle nicht weitergeleitet worden.

Thüringens Innenminister Georg Maier ist alarmiert und meldet seinerseits Zweifel an der neuen Anti-Geldwäsche-Einheit an: „Ich würde an den neuen Finanzminister appellieren, sich das nochmal anzuschauen, ob das wirklich sinnvoll ist, dies beim Zoll zu zentralisieren, ob das nicht zu überdenken ist.”

Technische Probleme bremsen FIU aus

Das Bundesfinanzministerium wiegelt ab. Die schleppende Übermittlung der Fälle sei schlicht technisch bedingt, schreibt das Bundesfinanzministerium auf Anfrage von MDR Aktuell: „In der organisatorischen, personellen, und IT-technischen Aufbauphase war die elektronisch vorgesehene Übermittlung von Geldwäsche-Verdachtsmeldungen bis zum 13. November 2017 noch nicht möglich.” Verdachtsmeldungen wurden per Fax übermittelt.

Mittlerweile sei eine international erprobte Software im Einsatz. Dadurch sei das Problem aber noch nicht gelöst, sagt Helga Jürgens vom Bund Deutscher Kriminalbeamter. Denn die eigentliche Aufgabe der Anti-Geldwäsche-Einheit, das Herausfiltern der kritischen Kontobewegungen, funktioniere noch nicht: „Wenn ich einen Geldwäsche-Verdacht habe, ist es ja meistens so, dass ich gucken muss: Wo sind diese Personen, wo sind solche Transaktionen, wo sind die Banken schon aufgetreten. Das kann ich ja nur in bestimmten Systemen recherchieren, wo ich die Zusammenhänge herstellen kann und sagen kann: ok, jetzt komme ich bei meinen Ermittlungen auf einen Punkt, dass ich diesen Verdacht der Geldwäsche habe.”

Genau diese Zusammenhänge können die Zollfahnder der Anti-Geldwäsche-Einheit allerdings nicht herstellen, da sie keinen Zugriff auf die Datenbanken der Polizei haben. Vor Sommer 2017 war die FIU im Bundeskriminalamt angesiedelt.

Wie Compliance-Manager aus Nicht-Banken Risiken aus Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung begegnen können lesen in dem Artikel Unterstützung für Schäubles neue Spezialeinheit , erschienen in der Ausgabe 02/2017 der ZRFC.

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(ESV/ps)