Nachhaltigkeitspostulat und Unternehmensführung
31.07.2018
Führung mit CSR-Normen
Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Nachdem Diesel-Betrüger das Gütesiegel „Made in Germany“ ramponiert haben – so der Bericht über eine Edelman-Studie in der FAZ vom 23.06.2018 – wird immer klarer erkennbar, dass Unternehmensführungen neue Leitlinien brauchen. Dies auch deswegen, weil sich die Top-Manager derzeit in einem besonders vielfältigen Spannungsfeld von Marktdynamik, Innovation und zunehmender Regulierung befinden. Viele Jahre hatte insoweit der Shareholder Value die Favoritenrolle inne. Spätestens mit den Bestrebungen auf EU-Ebene, die der Corporate Social Responsibility (CSR) zu mehr Durchschlagskraft zu verhelfen sollen, ist eine Zeitenwende angebrochen.
Die Änderungen werden vor allem Auswirkungen auf die Unternehmensberichterstattung haben. So findet erzeit mit dem EU-Fitness-Check – getragen durch die Sustainable-Finance-Initiative – eine umfassende Konsultation zum EU-Rechnungslegungsrahmen statt, die für 2019 viel erwarten lässt.
Ergänzend ist in diesem Heft auch der Beitrag von Rauch/Weigt ab S. 183 von Interesse. Dieser analysiert die Berichterstattung und die Prüfung nichtfinanzieller Leistungsindikatoren. In beiden Beiträgen geht es letztlich um die Frage, wie die Abschlussprüfer und insbesondere der Aufsichtsrat mit der Prüfung der neuen Berichtspflichten umgehen.
(ESV/bp)
Führen im Sinne des Nachhaltigkeitspostulats
Im Vergleich mit den Überbleibseln aus der Shareholder-Value-Epoche hat das Nachhaltigkeitspostulat, das mit der CSR in Verbindung steht, im Rahmen der Diskussion über die Best Practices der Unternehmensführung klar an Strahlkraft gewonnen. Daran ändern auch aktuelle Einzelfälle – wie der „Kampf der Kulturen“ bei Thyssen-Krupp oder Hedgefonds, die eine Milliarde Euro gegen die Deutsche Bank wetten, indem mit Leerverkäufen die Investoren auf weiter fallende Kurse setzen – kaum etwas. Wer sich aber von diesen Kapitalmarkt-„Highlights“ nicht blenden lässt, sieht für den Großteil der Marktteilnehmer andere Entwicklungen.Umsetzung des CSR-RLUG
Maßgeblichen Anteil hieran dürfte die EU-Kommission haben, auf deren Betreiben in Deutschland das CSR-RLUG erlassen wurde, das die Praxis nun umsetzen muss. Dies ist deswegen bemerkenswert, weil dies der Auftakt einer viel weitreichenderen Entwicklung ist. So hat die Kommission im Mai 2018 ein Gesetzgebungspaket zu Sustainable Finance geschaffen – mit einem Bündel von Vorschlägen, die dazu beitragen sollen, in der Union einen standardisierten Rahmen für nachhaltige Anlagen zu etablieren.| Nachhaltige Finanzierung im EU-Fokus | 24.07.2018 |
| EU-Kommission will Finanzsektor als starken Akteur im Kampf gegen den Klimawandel aufstellen | |
| Die EU-Kommission hat erste Maßnahmen eingleitet, die den Finanzsektor in den Bereichen umweltfreundlichere und sauberere Wirtschaft stärken sollen. Im Zentrum der Maßnahmen stehen vor allem Investorenpflichten und einheitliche Kriterien für nachhaltige Tätigkeiten. mehr … | |
Die Änderungen werden vor allem Auswirkungen auf die Unternehmensberichterstattung haben. So findet erzeit mit dem EU-Fitness-Check – getragen durch die Sustainable-Finance-Initiative – eine umfassende Konsultation zum EU-Rechnungslegungsrahmen statt, die für 2019 viel erwarten lässt.
Prüfpflichten im Rahmen der Corporate Governance
Aber auch vor dem Hintergrund der schon vorhandenen rechtlichen Rahmenbedingungen stellen etwa Kotlenga/Scheid/Müller fest, dass die Frage, ob Aspekte der Corporate Governance und der Nachhaltigkeit im Rahmen des Managements von Organisation konvergieren, bejaht werden kann. Ihr Beitrag hierzu befasst sich mit der nichtfinanziellen Erklärung aus dem Blickwinkel der Corporate Governance und erscheint in Kürze in der ZCG-Ausgabe 04/18. Dabei kommen die zu dem Ergebnis, dass eine künstliche Trennung von Corporate Governance und Nachhaltigkeit nicht mehr zeitgemäß ist (vgl. S. 178 ff.).Ergänzend ist in diesem Heft auch der Beitrag von Rauch/Weigt ab S. 183 von Interesse. Dieser analysiert die Berichterstattung und die Prüfung nichtfinanzieller Leistungsindikatoren. In beiden Beiträgen geht es letztlich um die Frage, wie die Abschlussprüfer und insbesondere der Aufsichtsrat mit der Prüfung der neuen Berichtspflichten umgehen.
(ESV/bp)