Das neue Unternehmensstrafrecht – Geld und Unterwerfung
Nun liegt er endlich vor, der seit Jahren erwartete Referentenentwurf für ein neues Verbandssanktionengesetz (Stand: 15.8.2019). Ausweislich der Presseberichterstattung sorgt sich das federführende Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nun vor dem „Feuer der Verbände“. Diese Sorge ist berechtigt.
Wer glaubte, die vielen skeptischen Diskussionsrunden der vergangenen Monate und Jahre hätten zu einem zurückhaltenden Entwurf geführt, der ist nun eines Besseren belehrt. Der Entwurf regelt viel. Trotz seines beachtlichen Umfangs ist er aber an vielen Stellen sehr vage gefasst. Die Entwurfsbegründung enthält nur zum Teil verständnisleitende Hinweise. An manch wichtiger Stelle bleibt dabei offen, ob das ausweislich der Begründung des Entwurfs beabsichtigte Ergebnis auch wirklich so aus dem Wortlaut des Gesetzes folgt. Selbst dort, wo sich differenzierte Erklärungen finden, erscheinen sie alles andere als zwingend. Erst eine vertiefte Befassung wird zeigen, gegen welche sachwidrigen Interpretationen der Entwurf keine ausreichende Vorsorge getroffen hat.
| Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
| ISSN: | 2193-9950 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2019 |
| Veröffentlicht: | 2019-11-11 |