Compliance und Unternehmensführung
Die Organe eines Unternehmens sind rechtlich verpflichtet, das Unternehmen so zu organisieren und zu beaufsichtigen, dass Gesetzesverstöße vermieden werden können. Compliance ist also eine Führungsaufgabe. Der folgende Beitrag geht der Frage nach, wie es in der Praxis der Unternehmensführung gelingen kann, Compliance so zu einem Bestandteil der Unternehmenskultur zu machen, dass sie im Unternehmensalltag aktiv gelebt und zusätzlich auch für die Unternehmenszwecke genutzt werden kann.
Zunächst gibt es in jeder Unternehmensbranche bestimmte spezifische Organisationserfordernisse und entsprechend ausgeprägte Formen der Zusammenarbeit. Die Zusammenarbeit etwa zwischen der Medizinprodukte- und der pharmazeutischen Industrie einerseits sowie öffentlichen und auch privaten Gesundheitseinrichtungen, wie Krankenkassen oder Kliniken und deren Mitarbeitern andererseits, steht in einem Spannungsverhältnis. Einerseits ist eine enge Zusammenarbeit der medizinischen Einrichtungen, Kliniken, Ärzten und Industrie unerlässlich für die Entwicklung neuer Medizinprodukte, die Gesundheitsversorgung und für die klinische Forschung. Andererseits ziehen das Strafrecht, das öffentliche Dienstrecht sowie das ärztliche Berufsrecht eine strikte Trennungslinie für die Zusammenarbeit.
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