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Neues Gesetz  
23.04.2019

Besserer Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Das Gesetz soll Unternehmen besser vor Spionage durch Wettbewerber schützen (Foto: Olivier Le Moal/Fotolia.com)
Neue gesetzliche Bestimmungen sollen für größere Rechtssicherheit beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen sorgen.
Ein Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen wurde am 12. April 2019 vom Bundesrat gebilligt. Es setzt eine EU-Richtlinie in deutsches Recht um. Ziel ist es, Unternehmen vor Spionage durch Wettbewerber zu schützen. Profitieren sollen insbesondere Unternehmen, die mit Ideen und Innovationen wirtschaftliche Werte schaffen. |

Umsetzung einer EU-Richtlinie

Die Richtlinie (EU) 2016/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung verpflichtet die Mitgliedstaaten zum zivilrechtlichen Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Mit der nun beschlossenen Umsetzung wird ein in sich stimmiger Schutz vor rechtswidriger Erlangung, rechtswidriger Nutzung und rechtswidriger Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen erreicht.

Ausnahmen für Whistleblower

Ausnahmen enthält das neue Gesetz für sog. Whistleblower, wenn diese Informationen veröffentlichen, um rechtswidrige Handlungen, berufliches oder sonstiges Fehlverhalten aufzudecken. Voraussetzung ist, dass die Aufdeckung auch von öffentlichem Interesse sein kann. So soll verhindert werden, dass die Veröffentlichung allein aus Rache geschieht oder als Druckmittel benutzt wird. Sog. Mischmotivationen sind aber unschädlich.

Unethisches Handeln als Fehlverhalten

Als Fehlverhalten ist nach der Gesetzesbegründung unethisches Handeln anzusehen, auch wenn es im Land des Firmensitzes nicht unbedingt strafbar sein muss – beispielsweise Kinderarbeit oder gesundheits- bzw. umweltschädliche Produktionsbedingungen. Gleiches gilt für die systematische Umgehung von Steuertatbeständen.

Inkrafttreten des neuen Gesetzes

Das parlamentarische Verfahren ist nun beendet. Nach Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten kann es anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet und am Tag darauf in Kraft treten. Der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (BT-Drucks.19/4724) und die Beschlussempfehlung des Bundestagsrechtsausschusses (BT-Drucks. 19/8300) sind als pdf-Dokumente auf der Website des Bundestags einsehbar. Die BR-Drucks. 129/19 (B) mit dem Beschluss des Bundesrats ist unter der Rubrik Dokumente auf www.bundesrat.de verfügbar.

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(ESV/ps)