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Begriffsbestimmungen

Unter Investition versteht man die Bindung finanzieller Mittel in ein Objekt / Projekt, mit dem Ziel hieraus zukünftig Einnahmen zu erwirtschaften. In der Regel sollen die Einnahmen die eingesetzten Mittel (Anfangs- und laufende Ausgaben) übersteigen.
Man unterscheidet zwischen Sachinvestitionen (z. B. Gebäude), Finanzinvestitionen (Unternehmensbeteiligung, Wertpapiere etc.) und immateriellen Investitionen (Konzessions-, Lizenzerwerb, Forschung & Entwicklung etc.).
Der vorliegende Prüfungsleitfaden beschränkt sich auf die Behandlung von Sachinvestitionen.

Seiten 11 - 13