§ 77o Verordnungsermächtigungen
Die Vorschrift wurde im Zuge der Umsetzung der Kostensenkungs-RL durch das DigiNetzG neu in das TKG eingeführt und setzt Art. 4 Abs. 7, Art. 5 Abs. 5, Art. 6 Abs. 5 und Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie um.
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