§ 77b Informationen über passive Netzinfrastrukturen
Die Vorschrift des § 77b TKG wurde im Zuge der Umsetzung der Kostensenkungs-RL durch das DigiNetzG umfassend umgestaltet und dient in der Neufassung des DigiNetzG der Umsetzung von Art. 4 Abs. 1, 3 und 4 der Kostensenkungs-RL.
Seiten 1249 - 1264
mit Smartlink: https://compliancedigital.de/978-3-503-19196-3_11045