Der Zahlungsverkehr umfasst unbare Vorgänge wie Inlands- und Auslandsüberweisungen, Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigungen, Abbuchungsaufträge), Scheck-/Wechselzahlungen, Kreditkartenabwicklung, konzerninternen Zahlungsverkehr sowie das gesamte Kassenwesen mit Haupt- und Nebenkassen.
Dieses Sachgebiet ist durch die Nähe zum Geld vom Grundsatz her risikobehaftet. Daraus ergeben sich entsprechend hohe Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs und die Sicherheit der eingesetzten IT-Systeme.
In Abhängigkeit von der Integration der Systeme und der eingerichteten Kontrollen bezogen auf vorgelagerte Systeme ist ggf. die gesamte Prozesskette – von der Einbuchung der Forderung/Verbindlichkeit bis zum Zahlungseingang/Zahlungsausgang – zu prüfen.
Bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs sind zudem generell nachstehende Grundsätze zu beachten:
– Einhaltung bestehender Richtlinien
– Belegprinzip
– Funktionstrennung bzw. Vier-Augen-Prinzip.
Neben dem konzerninternen Clearing, bei dem alle Konzerngesellschaften ein internes Verrechnungskonto mit dem Konzern-Treasury unterhalten, übernehmen Banken unter dem Aspekt des Zahlungsverkehrs die Funktion eines Clearingcenters von Kundenforderungen und Lieferantenverbindlichkeiten.
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