Die schwache Wirtschaftsentwicklung und hohe Belastungen haben die Insolvenzzahlen in Deutschland weiter ansteigen lassen. Umso wichtiger wird die Beachtung von Anforderungen an Insolvenzpläne. Das IDW hat nun den Standard Anforderungen an Insolvenzpläne (IDW S 2) aktualisiert.
Die Änderungen wurden erforderlich, um den Standard an die durch das SanInsFoG geänderte Rechtslage anzupassen und Klarstellungen zum Obstruktionsverbot und zum Debt-Equity-Swap vorzunehmen. Außerdem wurde die Neufassung des IDW S 11 zur Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen beschlossen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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