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Dokument Grundsatzüberlegungen zur Prozessprüfung

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Grundsatzüberlegungen zur Prozessprüfung

  • Prof. Dr. Volker H. Peemöller
  • Joachim Kregel

Viele Wirtschaftsexperten, die etwas gelten wollen, sprechen von Prozessen, oder besser noch Unternehmensprozessen. Der Begriff vermittelt Modernität, ganzheitliches und funktionsübergreifendes Denken. Eine IR, die etwas auf sich hält, sollte demnach prozessorientiert prüfen.
Demgegenüber steht die praktische Sicht der Dinge. Unternehmen sind auch heute noch selten prozessorientiert strukturiert, Prozessprüfungen sind also komplex, weil sie meist mehrere Verantwortungsbereiche umfassen. Prozessprüfungen sind schwieriger durchzuführen als Funktions- oder Organisationsprüfungen, deshalb setzen sie eine besondere Fachkenntnis des oder der Prüfer voraus. In Großunternehmen ist es meist nicht möglich, einen Unternehmensprozess komplett zu prüfen, da Tausende von Mitarbeitern in einem solchen Prozess arbeiten könnten. Ein derartiges Revisionsprojekt könnte auch sehr große IR an den Rand ihrer Arbeitsfähigkeit bringen, da sehr viele Mitarbeiter für längere Zeit in dieser Prüfung gebunden sein könnten. Zusätzlich sind meist intime IT- und manchmal auch Technikkenntnisse zur Prüfung notwendig. Eine funktional organisierte IR muss dieses Projekt dann abteilungsübergreifend angehen. Das kann die Kapazität der IT atomisieren, da sie zusätzlich auch noch reine IT-Prüfungen durchführen muss.
Prozessprüfungen sollten also gründlich vorbereitet werden, es gibt grundsätzlich jedoch auch ein paar große Vorteile gegenüber herkömmlichen Prüfungen.
Mit einer Prozessprüfung können z. B. Schnittenstellenprobleme evident werden, wenn zwischen zwei Verantwortungsbereichen etwas unklar, missverständlich oder gar nicht geregelt sein sollte.

Seiten 45 - 63

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