COMPLIANCEdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
KUNDENLOGIN: Anmelden | Registrieren
Sie sind Gast
  • Home
    • Nachrichten
    • Top Themen
    • Rechtsprechung
    • Neu auf
  • Inhalt
    • eJournals
    • eBooks
    • Rechtsprechung
    • Arbeitshilfen
  • Service
    • Infodienst
    • Kontakt
    • Stellenmarkt
    • Veranstaltungen
    • Literaturhinweise
    • Links
  • Bestellen
  • Über
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
    • Benutzerhinweise
  • Nachrichten
  • Top Themen
  • Rechtsprechung
  • Neu auf

Neu auf COMPLIANCEdigital

  • Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) – Heft 02 (2021)
  • Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) – Heft 02 (2021)
  • Zeitschrift Interne Revision (ZIR) – Heft 02 (2021)
  • WiJ – Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. – Heft 01 (2021)
  • Vorstand der AG
  • Handbuch Bekämpfung der Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität
  • PinG Privacy in Germany (PinG) – Heft 02 (2021)
  • Zeitschrift für Compliance (ZfC) – Heft 04 (2020)
  • Integration der Corporate-Governance-Systeme
  • Die Vermeidung der Haftung für Steuerschulden

Compliance-Partner intern

  • Absolventen stellen sich vor
  • Verabschiedung der Absolventen 2020: Prämierungen und Gratulationen
  • Absolventen stellen sich vor

mehr …

Literatur-News

  • Das 1x1 der Internen Revision
  • Handbuch Compliance-Management
  • Pandemie-Leitfaden für Unternehmen

mehr …

Veranstaltungskalender

  • 23.09. bis 30.09. Berlin
    Diploma of advanced studies – DAS Kriminalistik
  • 05.10. bis 27.04. Berlin
    Certified Compliance Expert - CCE
  • 30.10. bis 29.10. Frankfurt a.M.
    Certified Compliance Professional

mehr …

Am häufigsten gesucht

internen Deutschland Banken Anforderungen Unternehmen Praxis Institut Fraud Corporate Arbeitskreis Ifrs Risikomanagements Rechnungslegung deutschen Analyse

Social Media

Twitter Facebook

COMPLIANCEdigital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
Der Fall Wirecard  
24.03.2021

EY vor Untersuchungsausschuss: „Betrug ist nicht immer zu erkennen“

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
EY: „Für die Prüfer ist es unglaublich schwer zu erkennen, ob ein Geschäft existiert oder nicht.“ (Foto: GerhardSeybert/stock.adobe.com)
Im Betrugsskandal um die mittlerweile insolvente Wirecard AG steht die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY) stark unter Druck.

Der scheidende Vorsitzende der EY-Geschäftsführung Hubert Barth musste sich jetzt vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags kritischen Fragen stellen. Man wisse noch nicht genau, was passiert sei, fasst der Informationsdienst des Bundestags hib die Aussagen Barths vom 22.3.2021 zusammen. Die Prüfenden hätten „nach bestem Wissen und Gewissen“ agiert. Bei einem Fall wie dem von Wirecard gelange sein Berufsstand an Grenzen. „Für die Prüfer ist es unglaublich schwer zu erkennen, ob ein Geschäft existiert oder nicht. Und vorsätzlicher Betrug ist nicht immer zu erkennen“, zitiert hib Barth.

„Keine Anhaltspunkte“ für Täuschung in der Bilanz 2018

Zeugen von EY mussten dem parlamentarischen Gremium Rede und Antwort stehen, nachdem sie bei einer Ladung im November 2020 die Aussage verweigert hatten. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Februar 2021 waren die Zeugen nun von ihrer Schweigepflicht als Wirtschaftsprüfer entbunden.

Obwohl man Unregelmäßigkeiten etwa im Zusammenhang mit dem Wirecard-Geschäftszweig in Singapur festgestellt habe, habe man die Bilanz der Wirecard AG für das Jahr 2018 noch testiert, „weil die Unregelmäßigkeiten nicht unmittelbar die Rechnungslegung betrafen“, gibt hib die jetzt getroffenen Aussagen wieder. Zwar habe man schon für die Bilanz 2018 „Täuschung in Betracht gezogen und über das normale Maß hinaus nachgeforscht“. Es hätten sich jedoch keine Anhaltspunkte ergeben.

Bereits 2016 „alles erkannt“?

Der Ausschussvorsitzende Kay Gottschalk (AfD) erwähnte laut hib in derselben Sitzung ein neues, noch als geheim eingestuftes Papier, das Fragen aufwerfe, aber vermutlich auch entscheidende Antworten gebe. Demnach hätten nach EY-Prüfungsunterlagen vom März 2016 die EY-Prüfenden bereits damals Zweifel gehegt, ob das Geschäftsmodell von Wirecard überhaupt funktionieren kann.

Besonders großzügige Beraterverträge

Wirecard könnte die Vergabe von gut dotierten Beraterverträgen eingesetzt haben, um sich von Einzelpersonen und Institutionen eine wohlwollende Haltung zu erkaufen, fasst der Online-Dienst des Bundestags vorherige Zeugenbefragungen vom 18.3.2021 zusammen. Auf der Sitzung waren vor allem ehemalige Mitarbeiter der Wirecard AG geladen, darunter Stephan Freiherr von Erffa. Der ehemalige Leiter der Buchhaltungsabteilung sei befangen gewesen, heißt es in der Veröffentlichung. Viele Fragen habe er aus einer Grundhaltung heraus beantwortet, als habe es zwar Betrug bei Wirecard gegeben, aber nicht in systemischer Form, sondern nur in Einzelfällen.

Die Sitzungen des Wirecard-Untersuchungsausschusses fasst der Bundestag hier zusammen. Für die Sitzungen am 25./26.3.2021 sind Zeuginnen und Zeugen von der BaFin und ein Fondsmanager geladen.

(ESV/fab)

Bilanzskandale

Autor*innen: Prof. Dr. Volker H. Peemöller, Dr. Harald Krehl, Dr. Stefan Hofmann, Jana Lack

Bilanzbetrug gibt es, seit es Bilanzen gibt. Zwar haben Gesetzgeber, Standardsetter und Regulierungsbehörden vielseitig auf wirtschaftskriminelle Verwerfungen reagiert, doch zeigen Fälle wie zuletzt Wirecard: Die Liste spektakulärer Bilanzskandale wächst ungebremst.

Wie Sie Methoden und Tricks von Bilanzbetrügern erkennen und Manipulationen vorbeugen, zeigt Ihnen dieses viel beachtete Buch anhand von 38 konkreten Einzelfallstudien.

  • Welche Umstände und Ursachen befördern kriminelles Handeln, wie effektiv ist der aktuelle Rechtsrahmen?
  • Wie sind typische Tatabläufe, wann wird ein Bilanzbetrug offensichtlich?
  • Welche Indikatoren und „Red Flags“ weisen auf Bilanzfälschungen hin, welche Warnsignale werden oft übersehen?
  • Welche Analyseinstrumente und welche Ratingmethoden haben sich bewährt?
  • Welche Verantwortlichkeiten ergeben sich im Sinne der Grundsätze guter Corporate Governance?

Fünf ganz neue Fälle, teilweise von bislang beispielloser Dimension wie bei Wirecard, erweitern die umfassend aktualisierte 3. Auflage dieses Klassikers: Neue Fallstudien finden Sie neben Wirecard zur Infinus/FuBus-Gruppe, Toshiba Corporation KK, P&R und Steinhoff International Holdings N. V.

  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
© 2021 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Zeitschrift für Corporate Governance        Consultingbay        Zeitschrift Interne Revision        Risk, Fraud & Compliance

Wir verwenden Cookies.

Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.

Notwendige | Komfort | Statistik


Zur Aktivierung dieser Kategorie werden auch die Kategorien Statistik und Komfort aktiviert.
Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren | Nur notwendige Cookies und eingeschränkte Funktionalität auswählen und annehmen

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:


unterstützen uns bei der Analyse und Optimierung unserer Verlagsangebote. Sie werden anonymisiert aktiviert und geschrieben, beispielsweise durch unseren Anzeigenserver oder AWStats. Externe Analysetools wie Google-Analytics speichern Ihre Daten in den USA. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die USA kein ausreichendes Datenschutzniveau besitzen. Ein behördlicher Zugriff auf Ihre Daten kann somit nicht ausgeschlossen werden. Es besteht kein sogenannter Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission und auch geeignete Garantien, etwa eine gerichtliche Überprüfung der vorgenannten Maßnahmen, sind nicht gegeben.

umfassen bei uns z.B. die reibungslose Einbindung von Session IDs oder externen Service-Anwendungen für unsere Besucherinnen und Besucher (z.B. Maps, Social Media, Video-Player, Stellenmarkt),

stellen sicher, dass Ihre Sitzung technisch (z.B. über den ESV-Sitzungs-Cookie) und rechtlich einwandfrei (z.B. durch die Speicherung dieser Ihrer Cookie-Konfiguration) abläuft. Ihr Einverständnis wird schon vorausgesetzt.

zurück