Die Eckpunkte der Bundesregierung und verschiedener Fraktionen zur künftigen Finanzmarktregulierung stehen in einer Anhörung des Finanzausschusses des Bundestages zur Diskussion. Beteiligung der Banken an den Folgen der Krise gefordert.
Konkret geht es zum einen um das Eckpunktepapier aus dem Bundesfinanzministerium, das auch die umstrittene Bankenabgabe sowie eine längere Haftung für Vorstände und Aufsichtsräte bei Pflichtverletzungen (vgl. die Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 01. April 2010) beinhaltet.
Weiter stehen Anträge der Fraktionen, die ebenso eine Beteiligung der Banken an den Kosten der Krise verlangen, auf dem Programm: So fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Einführung einer Finanztransaktionssteuer, die Linksfraktion eine „Finanzkrisen-Verantwortungsgebühr“ in Höhe von 0,15 Prozent der Verbindlichkeiten der Institute ab Mitte dieses Jahres. Bündnis 90 / die Grünen fordern die Erhebung einer Steuer auf die Umsätze mit Aktien und Derivaten (Finanzmarktumsatzsteuer).
Von den Instituten und ihren Verbänden wird die Bankenabgabe kritisch betrachtet. So soll laut Bundesverband deutscher Banken die Bankenabgabe zumindest auf eine breitere Grundlage als die bislang geplante gestellt werden. Das heißt, neben privaten Banken, Sparkassen, Volksbanken oder Landesbanken müssten auch Versicherungen, Hedge-Fonds und andere Kapitalsammelstellen die Abgabe leisten.
An der Anhörung am Montag, den 17. Mai sollen 38 Sachverständige – darunter die Spitzenverbände von Banken und Versicherungen teilnehmen.
Weitere Informationen: Deutscher Bundestag, Bundesministerium der Finanzen, Bundesverband deutscher Banken e.V.
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