Kein Unternehmen ist vor Arbeitsunfällen gefeit. Meist kommt es nur zu Bagatellverletzungen, die der Mitarbeiter womöglich nicht einmal meldet. Nicht selten verletzen sich Mitarbeiter aber schwer. Allein im Jahr 2018 endeten 420 von 877.198 gemeldeten Arbeitsunfällen sogar tödlich. Mittlerweile verfügen zahlreiche Unternehmen über mehr oder weniger umfangreiche Arbeitsschutzmaßnahmen, die Unfällen im Betrieb effektiv vorbeugen sollen. In diesem Bereich sind große Unternehmen im Vergleich zu kleinen und mittelständischen Unternehmen meist sehr viel besser aufgestellt. Doch auch in großen Unternehmen kommt es immer wieder zu Arbeitsunfällen und nicht nur dort, wo schweres Gerät eingesetzt oder der Umgang mit Gefahrengütern zum Alltag gehört, drohen schwerste Verletzungen. Die Erfahrung zeigt, dass selbst auf vermeintlich ungefährlichem Terrain schwere Arbeitsunfälle irgendwann bittere Realität werden können. Unternehmen und deren Leitungspersonen müssen im Nachgang von Arbeitsunfällen häufig nicht nur mit verwaltungsrechtlichen Konsequenzen rechnen, sondern geraten in vielen Fällen auch in den Fokus staatsanwaltlicher Ermittlungen. Diese können mit unangenehmen strafprozessualen Maßnahmen einhergehen und es droht eine reputationsschädigende Hauptverhandlung. Strafrechtliche Verurteilungen von Unternehmensleitung und weiteren Mitarbeitern sowie die Verhängung eines Bußgelds gegen das Unternehmen sind möglich. Das Unternehmen ist in dieser Phase auf kompetente strafrechtliche Beratung und Vertretung angewiesen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über wesentliche Aufgaben der strafrechtlichen Unternehmensvertretung in Ermittlungsverfahren nach Arbeitsunfällen.
Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-03-18 |
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