Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass Mitarbeiter, die auf Missstände in ihren Unternehmen hinweisen (Whistleblower), durch das bestehende Arbeitsrecht und die allgemeinen kündigungsrechtlichen Vorschriften bereits ausreichend geschützt sind.
Ob überhaupt Handlungsbedarf besteht, sollen die Diskussionsergebnisse der G20-Staaten zu diesem Thema zeigen.
Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Fraktion hatte darauf hingewiesen, dass oft ein großes öffentliches Interesse an diesen Informationen bestehe, den Hinweisgebern aber häufig arbeits- und dienstrechtliche Konsequenzen drohten.
In dem Antikorruptions-Aktionsplan der G20-Staaten von November 2010 hatte sich die Bundesregierung zum Schutz von
Whistleblowern bekannt und angekündigt, sie werde „bis Ende 2012 Regeln zum Whistleblower-Schutz erlassen und umsetzen“. Gegenwärtig diskutieren die G-20 Staaten die notwendigen Standards in Bezug auf den Schutz von Hinweisgebern bei Korruptionsstraftaten und bereiten entsprechende Empfehlungen vor. Die Bundesregierung wird diese Empfehlungen bei der Prüfung eines möglichen gesetzlichen Handlungsbedarfs für Deutschland berücksichtigen.
Weitere Informationen: Deutscher Bundestag
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