Das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden – Einladungen von Geschäftspartnern zu schönen Gelegenheiten wie Fußball, Essen, Oper und dergleichen scheinen hierfür ideal. Nach wie vor bereiten Einladungen den Compliance-Abteilungen der Unternehmen erhebliche Kopfzerbrechen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür sind einigermaßen komplex und jeder Fall ist einzeln zu beurteilen. Grundsätzlich ist aber das Thema Einladungen beherrschbar. Trotzdem werden hier viele Fehler gemacht. Tatsächlich existieren mehr und mehr Compliance-Programme, die die Verantwortlichen vor Ort daran hindern, gute Geschäfte zu machen.
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