Durch die Einführung des Datenzugriffs zum 1.1.2002 hat die Prüfungstechnik der Betriebsprüfung ihre tiefgreifendste Veränderung seit ihrem Entstehen in den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts erfahren. Nach nunmehr mehr als zehn Jahren hat sich der tägliche Arbeitsablauf der Steuerprüfer wesentlich gewandelt.
Über die Datenanalyse der Finanzbuchhaltung hinaus erfordern Vor- und Nebensysteme, nämlich Registrierkassen und andere digitale Erlöserfassungssysteme hin bis zu ERP-Systemen das Augenmerk der Prüfer in risikoorientierter Betrachtung unter Compliance-Gesichtspunkten. Das Spannungsfeld aus den nicht technologisch formulierten Gesetzen und Richtlinien – aktuell Neufassung der GoBD – zur digitalen Realität stellt im Zeitalter von E-Commerce, E-Bilanz, Offshore-Leaks und Ankauf von Daten-CDs eine erhebliche Herausforderung für den Umgang damit an Prüfer, Unternehmen, Steuerberater und Systemverantwortliche.
Aktuell beschäftigt die Zulässigkeit des Datenzugriffs auf Umsatzeinzeldaten von Apotheken die Finanzgerichtsbarkeit. Hier geht es im Kern darum, ob die im „Papierzeitalter“ entstandene Architektur der Gesetzesvorschriften zu Aufzeichnungspflicht und Ordnungsmäßigkeit, insbesondere sind dies § 238 HGB, § 145 AO und § 22 UStG, mit den Verhältnissen einer sich durch Informationstechnologie dynamisch entwickelnden Geschäftswelt zurechtkommt.
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